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Musikschule des Landkreises Ludwigslust-Parchim
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Auf ein Wort: Neue Gebührensatzung für die Musikschule „Johann M. Sperger“

15.12.2025
Auf ein Wort: Neue Gebührensatzung für die Musikschule „Johann M. Sperger“
Lupe

Inkrafttreten ab 01. Februar 2026 

 

Als staatlich anerkannte und zertifizierte Musikschule bietet die Musikschule „Johann M. Sperger“ neben einer breiten und hochwertigen musikalischen Ausbildung auch die kostenlose Mitwirkung in den schuleigenen Ensembles und Chören und die kostenfreie Teilnahme am Theorieunterricht. 

 

Musikunterricht an der Kreismusikschule „Johann M. Sperger“ geht weit über die reine Instrumental-, Gesangs- und Tanzausbildung hinaus. Sie stärkt das Gemeinschaftsgefühl, fördert die Entwicklung eines musikalisch-kulturellen Verständnisses und unterstützt die Entwicklung der Persönlichkeit.

 

All diese Leistungen konnten wir über viele Jahre zu sehr moderaten Preisen anbieten. Aber die allgemeine Kostenentwicklung macht auch vor der Kreismusikschule nicht halt. Die Musikschule ist eine kostenrechnende Einrichtung des Landkreises Ludwigslust-Parchim. So wurde eine umfassende Analyse der Einnahme-Ausgabe-Situation durchgeführt. Damit die Qualität der Musikschulausbildung auch in Zukunft gewährleistet werden kann, ist es im Ergebnis der Analyse notwendig geworden, die Unterrichtsgebühren an die allgemeine Kostenentwicklung anzupassen.

 

Daher hat der Kreistag auf seiner Sitzung am 14.10.2025 eine neue Gebührensatzung beschlossen. Diese tritt am 01.02.2026 in Kraft. 

 

Neben höheren Gebühren beinhaltet die neue Satzung auch eine Differenzierung zwischen Schülern bis 18 Jahre und Schülern, die älter als 18 Jahre sind. Neu ist auch die Zahlung einer einmaligen Aufnahmegebühr. Und mit der neuen Satzung werden die Gebühren nun nicht mehr in einem Jahresbeitrag zu je 12 Monaten erhoben, sondern als Schulhalbjahresgebühren in 6 gleichen monatlichen Teilbeträgen. 

 

Uns ist bewusst, dass die ab Februar 2026 gültigen höheren Gebühren nicht für alle Familien leicht umzusetzen ist.  Sprechen Sie mit uns, wenn Sie durch die neuen Gebühren finanziell zu stark belastet sind. 

 

Die Gebührensatzung beinhaltet auch Möglichkeiten, durch Ermäßigungen jedem die Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen. Bei geringem Einkommen kann eine Sozialermäßigung auf die jeweilige Unterrichtsgebühr in Höhe von 50 % gewährt werden, insbesondere bei Empfängern von Leistungen der Grundsicherung nach SGB II, Leistungen nach SGB XII, Leistungen nach BAföG und Wohngeldleistungen. 

 

Aber auch wir als Mitarbeiter der Musikschule sind bemüht, für jeden eine Lösung zu finden, etwa durch den Wechsel vom Einzelunterricht zum Partner- und Gruppenunterricht oder eine Reduzierung der Unterrichtszeit. Hier sind individuelle Lösungen gefragt, die wir gerne gemeinsam mit Ihnen besprechen. Kommen Sie gerne auf uns zu, damit wir gemeinsam eine Lösung finden. Unser gemeinsames Ziel ist es weiterhin, Ihnen und Ihrem Kind in der gewohnt hohen Qualität und mit all unserer Leidenschaft die Freude am Musizieren zu ermöglichen. 

 

Bild zur Meldung: Auf ein Wort: Neue Gebührensatzung für die Musikschule „Johann M. Sperger“

Weitere Informationen:
Downloads
Satzung über den teilweisen Ersatz der Kosten der Musikschule "Johann M. Sperger" des Landkreises LUP
Gebührentabelle, gültig ab 01.02.2026
 
 
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