Corona - Regelungen

06.01.2022
Für die Kreismusikschule gelten gegenwärtig folgende Regeln
 
Bis zum 15. Januar 2022 findet kein Unterricht mit Tanzgruppen oder größeren Gesangsgruppen statt. 
 
Im Einzelunterricht oder in kleinen Gruppen (bis max. 4 Schüler/innen) kann unter Einhaltung der für die derzeit geltende Stufe „rot“ (Land Mecklenburg-Vorpommern) vorgegebenen Maßnahmen musiziert werden. 
 
Derzeit gilt in Musik- und Jugendkunstschulen 2G+ (geimpft oder genesen plus tagesaktuellem Test). Schüler/innen der allgemeinbildenden Schulen (U18) können sich aufgrund der Testpflicht in Schulen mit einem Schülerausweis oder ähnl. Nachweis von der Testpflicht befreien.
 
Wer eine Booster-Impfung erhalten hat, ist seit dem 16. Dezember 2021 ebenfalls von der Testpflicht befreit. Voraussetzung ist, dass die Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.
 

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