Informationen zu den aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern!
Die Musikschule ist weiterhin unter strengen Auflagen für den Präsenzunterricht geöffnet. Das beinhaltet alle Unterrichtsangebote der Musikschule und umfasst alle Altersgruppen. Ausnahme: Tanzunterricht
Auf der Grundlage der Corona-LVO MV vom 23.11.2021 gilt ab Stufe 3 (orange) folgendes:
- 2G-Pflicht für Personen unter 18 Jahren (nur Geimpfte und Genesene haben Zugang)
- 2G-Plus-Pflicht ab 18 Jahren (nur Geimpfte und Genesene haben Zugang und müssen zusätzlich einen tagesaktuellen Coronatest vorlegen)
- Testerfordernisse: Anlage T der Corona-LVO (anerkanntes Testzentrum, Arbeitgeber, Institutionen)
Welche Personengruppen sind von dem 2G Modell ausgenommen?
- Für Schüler gilt während der Schulzeit der Schülerausweis als Testnachweis für alle öffentlichen Einrichtungen.
- Kinder bis einschl. 6 Jahre: Teilnahme ohne Test zulässig, wenn symptomfrei
- Medizinische Indikation: Teilnahme zulässig mit ärztlichem Attest und Test
- Schwangere: Teilnahme zulässig mit Nachweis der Schwangerschaft und Test bis 31.12.2021
Ab Stufe 4 (rot) gilt folgendes:
2G Plus-Erfordernis im Innenbereich für alle Teilnehmenden
Testerfordernisse: werden bei Erreichen der Stufe 4 mitgeteilt
Wir wollen uns gegenseitig nicht anstecken, daher bitten wir um Ihr und Euer Verständnis, so dass wir diese schwierigen Zeiten gemeinsam und gesund durchstehen.
Es freut uns, dass der Unterricht in der Musikschule weiterhin möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Musikschule
Die Corona-LVO MV finden Sie hier >>>
Spezielle Regelungen zum Unterrichtsbetrieb in der Musikschule: Anlage 28 (S. 104)