Präsenzunterricht beginnt am 1. Juni

30.05.2021
Einzel- und Gruppenunterricht wieder möglich - bitte die Testpflicht beachten

 

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
 

mit der Veröffentlichung der Landesverordnung vom 28.05.2021 werden mit der Öffnung der Musikschule folgende Regelungen getroffen. Diese sind von allen Teilnehmer*Innen einzuhalten.

  1. Allgemeine Auflagen

  2. Ab dem 01.Juni 2021 sind Kurse aller Altersklassen mit bis zu 15 Personen im Innenbereich und 25 Personen im Außenbereich einschließlich anleitende Person gestattet. Die Inanspruchnahme dieses Angebotes ist für Teilnehmerinnen und Teilnehmer nur gestattet, wenn ein negatives Ergebnis einer durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Corona Virus SARS-Co-2 vorliegt. Die Vorgabe nach Satz 2 gilt für geimpfte und genesene Personen als erfüllt. Die Testpflicht entfällt bei Schülerinnen und Schülern, die der Teststrategie an den öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen unterfallen.

Veranstaltungen sind untersagt

Sonstige Bildungs- und Vermittlungsangebote sind erlaubt.

  1. Ab dem 21. Juni 2021 sind Ferienfreizeiten mit Hygienekonzept und Testverpflichtung möglich

  2. Veranstaltungen sind gemäß den Regelungen des § 8 Absatz 9 dieser Verordnung gestattet

II. Konzepte

  1. Es ist ein einrichtungsbezogenes, individuell an die jeweilige Spielstätte und Veranstaltung angepasstes Hygiene- und Sicherheitskonzept zu erstellen, welches umzusetzen und auf Anforderung der zuständigen Gesundheitsbehörde im Sinne des § 2 Abs. 1 Infektionsausführungsschutzgesetz MV vorzulegen ist

  2. Es ist ein ergänzendes Konzept zur Verringerung der Aerosole-Belastung in den Sälen und Innenräumen unter Berücksichtigung wesentlicher Faktoren wie Saalgröße und Besucherdichte (zum Beispiel regelmäßiges Lüften der Säle und Foyer- und Eingangsbereiche, ggf. Begrenzung der Vorführungen pro Tag und Saal) zu entwickeln und umzusetzen.

III. Auflagen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler

  1. Schülerinnen und Schüler sowie deren Angehörige sind darauf hinzuweisen, dass bei akuten Atemwegserkrankungen die Inanspruchnahme der Leistung ausgeschlossen ist, sofern sie nicht durch ärztlichen Attest nachweisen können, dass sie nicht an COVID-19 erkrankt sind.

  2. Für Schülerinnen und Schüler sowie ggf. deren Angehörige besteht mit Ausnahme der unten beschriebenen Einzelfälle die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung oder Atemschutzmaske zu tragen. Dies gilt nicht, soweit sie durch eine geeignete Schutzvorrichtung geschützt werden.

  3. Die anwesenden Personen sind in einer Anwesenheitsliste zu erfassen. Die Anwesenheitsliste ist von der Einrichtung für die Dauer von 4 Wochen nach Ende der Behandlung aufzubewahren und der zuständigen Gesundheitsbehörde auf Verlangen vollständig herauszugeben.

  4. Für den Sprech- und Gesangsunterricht sowie den Unterricht an Blasinstrumenten sind wegen der erhöhten Aerosolbelastung besondere Vorkehrungen zu treffen und die Erfordernisse anhand der unten genannten Auflagen zu regeln

  5. Jede Person nutzt ihr eigenes Instrument/eigenes Material. Entliehenes Material ist nach Benutzung zu reinigen beziehungsweise bei Eignung zu desinfizieren

  6. Vor und nach dem Unterricht haben sich die Schülerinnen und Schüler die Hände zu reinigen.

  7. Lehrerinnen und Lehrer haben sich nach Ende des Unterrichts zwischen den einzelnen U.-Stunden intensiv die Hände mit Wasser und Seife zu waschen

IV. Zugang zu Gebäuden, Besucherleitsystemen, Raummanagement

  1. Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern sind vor Antritt des Unterrichtes über die Hygieneregeln zu informieren

  2. Es wird empfohlen, Raumnutzungskonzepte mit „Regiezeiten“ zu erstellen

  3. Besucherströme sind bei mehreren Zugängen zu kanalisieren

  4. Schülerinnen und Schüler betreten nacheinander unter Einhaltung der Abstandsregeln die Unterrichtsräume, nachdem die vorherigen Schülerinnen/Schüler den Raum einzeln unter Einhaltung der Abstandsregeln verlassen haben

  5. Im Einlassbereich ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten

  6. In Arbeitsbereichen sind Tische und Stühle, einschließlich der Wegeführung, so anzuordnen, dass die Abstandsregelungen eingehalten werden können.

  7. Wartebereiche/Sitzgruppen/Kinderspielecken sind den geltenden Regelungen anzupassen

  8. Der Zugang zu den Sanitärräumen ist zu regeln

V. Instrumentenspezifische Vorgaben

  1. Blasinstrumente

Hier ist ein Abstand von 2,00 Metern zur Seite und 2,50 Metern nach vorn voneinander einzuhalten. Auf das Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung kann während des Spielens verzichtet werden. Das Ablassen von Kondenswasser auf Fußböden sowie das Durchblasen der Instrumente ist verboten, das Kondenswasser ist in einem Auffangbehälter oder saugfähigem Fließpapier individuell und verbreitungssicher aufzufangen und individuell zu entsorgen. Die Reinigung der Blasinstrumente erfolgt in der eigenen Häuslichkeit

  1.   Tasteninstrumente, Schlagzeug, Saiteninstrumente

Vor Spielbeginn muss jede Spielerin und jeder Spieler eine gründliche Händewaschung mit Seife oder eine hygienische Händedesinfektion durchführen.

 

  1. Gesang

Der Abstand zwischen Schülern und Lehrern muss in jedem Fall 2,00 Meter zur Seite bzw. 2,50 Meter nach vorn betragen. Auf das Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung kann während des Singens verzichtet werden

VI. Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  1. Es gilt der SARS-COV-2 Arbeitsschutzstandart des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

  2. Für Beschäftigte mit Besucherkontakt in den gemeinsam genutzten Innenbereichen besteht die Pflicht für die Besucher, eine Mund-Nase-Bedeckung oder Atemschutzmaske zu tragen.

  3. Sogenannter transparenter „Spuckschutz“ für Personal an Kassen- bzw. Informationstresen oder ähnliches wird empfohlen.

  4. Die Mindestabstandsregeln von 1,5 Meter ist auch zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einzuhalten (auch in Pausen)

  5. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind entsprechend der oben genannten Hinweise zu schulen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

B. Jagutzki

Schulleiter

 

Bild zur Meldung: Schulleiter Bernd Jagutzki. Foto: Gerlind Bensler