Informationen zum Schuljahresbeginn

29.07.2020
Informationen des Schulleiters zum Beginn des Schuljahres 2020/2021

 

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

 

ich hoffe, Sie konnten sich in den Ferientagen, trotz des „durchwachsenen Wetters“ ein wenig erholen.

Entgegen den Ankündigungen aus Rundfunk und Presse werden wir das Schuljahr 2020/2021 nicht in gewohnter Form beginnen können. Die Pandemie sorgt dafür, dass wir auch in den nächsten Wochen mit Einschränkungen leben müssen. Um Ihnen den Einstieg in das „Neue“ Schuljahr zu erleichtern, möchte ich Ihnen einige Hinweise geben, die durch das Justizministerium M/V in einer Verordnung zur Änderung der Quarantäneverordnung erlassen wurden.

 

Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern einen guten und möglichst reibungslosen Start in das neue Schuljahr,

bleiben Sie gesund

 

Bernd Jagutzki

Schulleiter

 

  1. Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (inklusive Honorarlehrkräfte) mit Erkältungssymptomen müssen zuhause bleiben.
  2. Die Hygieneregeln sind einzuhalten: 1,5 Meter Mindestabstand, Hände waschen bzw. desinfizieren, Alltagsmaske tragen.
  3. Für den Sprech-und Gesangsunterricht sowie den Unterricht an Blasinstrumenten sind wegen der erhöhten Aerosolbelastung Abstandsregelungen (3,0 Meter) zu treffen. Gegebenenfalls  ist die Arbeit in Orchester- und Chorensembles zunächst zurückzustellen oder anderweitig zu   organisieren     
  4. Das Betreten der Unterrichtsräume ist nur nach dem Händewaschen gestattet.
  5. Schülerinnen und Schüler betreten nacheinander unter Einhaltung der Abstandsregeln die Unterrichtsräume, nachdem die vorherigen Schülerinnen/Schüler den Raum einzeln und unter Einhaltung der Abstandsregeln verlassen haben.
  6. Jede Person nutzt ihr eigenes Instrument/eigenes Material, ein Austausch ist untersagt. Das Stimmen von Instrumenten für kleine Schüler ist nur unter Einsatz besonderer Schutzmaßnahmen (Schutzhandschuhe, Abdecken des Instrumentes und Ähnliches)       zugelassen.
  7. Wenn möglich sollte auch während des Unterrichtes ein Mund/Nasen-Schutz von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Schülerinnen und Schülern getragen werden.   In Situationen, in denen dies nicht möglich ist, muss ganz besonders auf die Einhaltung der Abstandsregeln geachtet werden.
  8. Nach jedem Schülerkontakt sind eine Flächen- und Türklinkenreinigung und ein Lüften des Raumes (mindestens alle 2 Stunden) durchzuführen.
  9.  Zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionen mit COVID-19 müssen Besucherinnen und Besucher (auch Eltern und Großeltern) in einer Tagesanwesenheitsliste erfasst werden. Die jeweiligen Tageslisten sind vom Betreiber oder der Betreiberin für die Dauer von 4 Wochen aufzubewahren und der zuständigen Gesundheitsbehörde im Sinne des § 2 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz M/V auf Verlangen vollständig herauszugeben; die zu erhebenden personenbezogenen Daten dürfen zu keinem anderen Zweck; insbesondere nicht zu Werbezwecken, weiterverarbeitet werden; die Informationspflicht nach Artikel 13 der  Datenschutzgrundverordnung kann durch einen Aushang erfüllt werden. Die Anwesenheitsliste ist so zu führen und zu verwahren, dass die personenbezogenen Daten für Dritte, insbesondere andere Besucher, nicht zugänglich sind. Wenn sie nicht von der Gesundheitsbehörde angefordert wird, ist die Anwesenheitsliste unverzüglich nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu vernichten.
  10. Für Angebote in den Räumlichkeiten der Kooperationspartner (z.B. Schulen und Kitas die             nicht zur Musikschule gehören) gelten die dort beauflagten Hygieneregeln.
 

Bild zur Meldung: Schulleiter Bernd Jagutzki. Foto: Gerlind Bensler