Einzelunterricht mit Einschränkungen wieder möglich

11.05.2020
Musikschule öffnet schrittweise ihr Türen, strenge Hygieneregeln müssen eingehalten werden

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,


nun ist es endlich soweit und der Unterricht an der Kreismusikschule „Johann Matthias Sperger" kann schrittweise wieder aufgenommen werden. Schrittweise bedeutet, dass wir zunächst nur mit dem Einzelunterricht in den eigenen Räumlichkeiten in Parchim, Ludwigslust und Lübz beginnen. Die Beschulungsmöglichkeiten an den verschiedenen Unterrichtsorten in allgemeinbildenden Schulen, Kindertagesstätten und anderen kommunalen Häusern werden über die Lehrkräfte bekannt gegeben. Den Zeitpunkt der Wiederaufnahme von Gruppenunterricht  werde ich Ihnen jeweils mitteilen. Übergangsweise ist auch weiterhin der Unterricht über digitale Medien zugelassen.
Damit eine Beschulung durchgeführt werden kann, sind Hygienemaßnahmen einzuhalten. Diese möchte ich  in diesem Anschreiben konkretisieren.  


Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern einen guten Start in die Woche.


Bernd Jagutzki
Fachdienst-Leiter FD 44 (Musikschule)

 

 

Hier die geltenden Bestimmungen auf der Grundlage des aktuellen Erlasses des Bildungsministeriums MV:

 

Gemäß §8 Absatz 2 der Corona-Übergangs-LVO MV kann der Unterricht wieder schrittweise aufgenommen werden, sofern Auflagen zur Hygiene sowie zu Einlass- und Kontaktbeschränkungen eingehalten werden.

 

1. Ab 11.05.2020 beginnt der Einzelunterricht in den Gebäuden der Musikschule (Lübz, Parchim, Ludwigslust). Der Unterricht in anderen Schulen und Institutionen, welche von der Musikschule genutzt werden, beginnt mit Öffnung dieser Einrichtungen. Die weiteren Schritte (Unterricht mit bis zu 4 Personen inklusive Lehrkraft) hängen von der Entwicklung ab.

 

2. Für Sprech-, Gesangsunterricht und Unterricht an Blasinstrumenten sind besondere Vorkehrungen zu treffen. Hier sollte ein erweiterter Mindestabstand in alle Richtungen von 3 Metern eingehalten werden. Gegebenenfalls kann der Einsatz von transparentem „Spuckschutz“ (z.B. Plexiglas, transparente Duschvorhänge o. ä.) sinnvoll sein.

 

3. Der vorgegeben Mindestabstand von 1,5 Metern ist generell einzuhalten.

 

4. Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  mit Erkältungssymptomen müssen zuhause bleiben.

 

5. Schüler bis zu einem Alter von 10 Jahren dürfen durch ein Groß-/ Elternteil mit Mund/Nasen-Schutz bis zur Raumtür gebracht und wieder abgeholt werden. Dazwischen ist der Aufenthalt im Gebäude für Groß-/ Eltern sowie Schülerinnen und Schüler nicht zugelassen.                  

 

6. Beratungs-/Einlassbereiche sind ggf. so zu gestalten, dass der Abstand von mindestens 1,5 m eingehalten werden kann.

 

7. Schülerinnen und Schüler betreten nacheinander unter Einhaltung der Abstandsregeln die Unterrichtsräume, nachdem die vorherigen Schülerinnen und Schüler den Raum einzeln und unter Einhaltung der Abstandsregeln verlassen haben.

 

8. In Arbeitsbereichen sind Tische und Stühle so anzuordnen, dass die Abstandsregelungen eingehalten werden können (inklusive der Wege) und die möglichen Kontaktflächen vor dem Öffnen, zwischen dem Unterricht und nach Ende der Öffnungszeit zu reinigen.

 

9. Jeglicher Körperkontakt ist untersagt.

 

10. Jede Person nutzt ihr eigenes Instrument / eigenes Material, ein Austausch ist untersagt. Entliehenes Material ist nach Benutzung zu reinigen bzw. bei Eignung zu desinfizieren. Das Stimmen von Instrumenten für kleine Schüler ist nur unter Einsatz besonderer  Schutzmaßnahmen (Schutzhandschuhe, Abdecken des Instrumentes u.ä.) zugelassen.  Das Reinigen von Tasteninstrumenten soll, nach Auskunft von Klavierbaumeistern, mit Fitwasser und einem gut ausgewrungenen Tuch erfolgen. Bitte mehr Fit als gewöhnlich in das Wasser tun. Das gleiche gilt auch für das Reinigen von Notenständern. Bitte keine Desinfektionsmittel verwenden.

 

11. Die Schülerinnen und Schüler sind vor Nutzung von Instrumenten/Materialien auf die Notwendigkeit der Händereinigung hinzuweisen. An den Türen der Unterrichtsräume sind Hinweise anzubringen, dass das Betreten nur nach Händewaschen gestattet ist .

 

12. Lehrkräfte führen nach Ende des Unterrichtes zwischen einzelnen Unterrichtsstunden eine intensive Händewaschung mit Wasser und Seife durch.

 

13. Wenn möglich, sollte auch während des Unterrichtes ein Mund-/Nasen-Schutz von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Schülerinnen und Schülern getragen werden. In Situationen, in denen dies nicht möglich ist, muss ganz besonders auf die Einhaltung der Abstandsregelung geachtet werden.

 

14. Nach jedem Schülerkontakt sind eine Flächen- und Türklinkenreinigung und ein Lüften des Raumes (mindestens alle 2 Stunden) durchzuführen.

 

15. Mitarbeitende, die zu COVID-19-Risikogruppen gehören, sollten möglichst keinen direkten Unterricht durchführen.

 

16. Teeküchen sind nur einzeln und unter Anwendung der Hygienevorschriften zu nutzen.

 

17. Die Abstandsregelungen (>1,5m) sind auch zwischen Mitarbeitenden einzuhalten.